ErbrechtIm Erbrecht und der Nachfolgeplanung geht es darum, Streit unter den Erben zu verhindern und sinnvolle Lösungen zu finden. Im Erbrecht lauern aber besonders viele Fallen, mit einem unüberlegten Testament kann man völlig ungewünschte Rechtsfolgen auslösen. Bei der vorausschauenden Planung müssen die Interessen der Erben, aber auch Fragen der späteren Nachlassverwaltung, der Nachlassabwicklung und Pflichtteile beachtet werden. Dabei ist eine juristische Beratung fast immer notwendig um unerwünschte Folgen wie Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche oder Erbschaftsteuer zu vermeiden oder jedenfalls zu verringern. Das klassische Berliner Testament ist – zumindest ohne anwaltliche Beratung - dafür oft nicht der richtige Weg. Auch wenn Vollmachten im engeren Sinne nicht zum Erbrecht gehören, sollte im Rahmen der Erbschaftsplanung auch darüber - etwa in Form einer Generalvollmacht bzw. Vorsorgevollmacht - nachgedacht werden. Wenn Sie Ihren Nachlass regeln und kompetente Beratung bei der Erstellung Ihres Testaments brauchen, wenden Sie sich an uns. Wir unterstützen Sie auch im Erbschaftsstreit. {accordion} Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen im Erbrecht: ::
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