Gewerbe- & Wohnraummietrecht
Wir beraten Immobiliengesellschaften und Hausverwaltungen ebenso wie Eigentümer und Mieter in allen Fragestellungen des Wohnraummietrechts, insbesondere bei der Erstellung interessengerechter Mietverträge, Durchsetzung und Abwehr unberechtigter Ansprüche wegen Mietminderung bis zur Kündigung und Räumung. Mietverhältnisse sind in der Regel für eine lange Zeit angelegt. Für unsere Beratung hat höchste Priorität, das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nicht noch zusätzlich zu belasten. Hier bedarf es aktuelles Fachwissen, langjährige Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Bei der Beratung von Eigentümern und gewerblichen Vermietern steht für die Mandanten sowohl die Sicherung des Mietertrages als auch die langfristige Bindung der Mieter im Vordergrund. Beides können wir von Anfang an durch einen dem Einzelfall angepassten optimalen Mietvertrag gewährleisten. Wir beraten unsere Mandanten mit dem Ziel einer langfristigen erfolgreichen Zusammenarbeit. Aus diesem Grund helfen wir nicht nur bei der Lösung von rechtlichen Problemen, sondern beraten umfassend mit dem Ziel, zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Lässt es sich nicht vermeiden, betreiben wir auch die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.
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