Rechtsanwalt
Matti Kleibömer
Rechtsanwalt
Herr Rechtsanwalt Matti Kleibömer berät und vertritt Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Datenschutz- und IT-Recht.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere in Kündigungsschutzprozessen und allgemeinen Bestandsstreitigkeiten sowie in Fragen der wirksamen Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus berät und vertritt er Arbeitgeber und Betriebsräte in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts sowie des allgemeinen Datenschutzrechts und des Arbeitnehmerdatenschutzrechts.
Nach mehrjähriger Tätigkeit im Bereich des Datenschutzrechts ist Herr Kleibömer seit dem 26.09.2019 zertifizierter Daten-schutzbeauftragter (TÜV®) gemäß DSGVO und BDSG-neu nach den Regeln der TÜV NORD CERT GmbH.
Daneben liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Beratung und Vertretung von GmbH-Geschäftsführern und GmbH-Gesellschaftern zu den Themen Anstellungsvertrag, Beitragspflichten zur Sozialversicherung und Geschäftsführer-/ Gesellschafterhaftung.
Während seiner universitären Ausbildung und seiner Anwaltstätigkeit hat Herr Kleibömer vertiefte Kenntnisse im Europarecht sowie im internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht erworben.
Herr Kleibömer ist Jahrgang 1985, verheiratet und Vater von drei Kindern. Er hat an den Universitäten Bochum und Leipzig Rechtswissenschaften studiert und anschließend das Referendariat am Landgericht Leipzig absolviert. Seit Juni 2014 ist er für Sommerfeld van Suntum Frick Rechtsanwälte Partnerschaft tätig und wurde im Juli 2014 als Rechtsanwalt zugelassen.
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
|