»Im Gewerbemietrecht entscheidet selten der Streit über das Ob, sondern fast immer über das Wie: Abmahnung, Zugang, Begründung. Wer hier sauber arbeitet, gewinnt – wer schludert, verliert ein Jahrzehnt Mietvertrag.«
Daniel Sommerfeld, Partner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht