Außerordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung des Gewerbemietvertrags – worauf es ankommt

Ein Gewerbemietvertrag ist auf Dauer angelegt – oft über zehn Jahre und länger. Genau deshalb ist die außerordentliche Kündigung im gewerblichen Mietrecht ein einschneidender Schritt: Sie beendet ein festes Mietverhältnis vorzeitig und ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Für Mieter steht der Standort des Betriebs auf dem Spiel, für Vermieter die Mieteinnahmen aus einem langfristigen Vertrag.

Der Gesetzgeber setzt die Hürden entsprechend hoch: Erforderlich ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 BGB. Ob ein solcher Grund vorliegt, entscheidet sich fast immer im Detail – und an der Frage, ob Form, Frist und Abmahnung korrekt gehandhabt wurden.

Sie wollen außerordentlich kündigen oder haben eine fristlose Kündigung erhalten? Unser Team prüft Ihre Position und zeigt Ihnen Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.

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Wann ist eine außerordentliche Kündigung im Gewerbemietrecht möglich?

Eine außerordentliche fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Ein solcher liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unter Abwägung aller Umstände nicht zugemutet werden kann. In der Praxis geht es fast immer um diese Konstellationen:

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»Im Gewerbemietrecht entscheidet selten der Streit über das Ob, sondern fast immer über das Wie: Abmahnung, Zugang, Begründung. Wer hier sauber arbeitet, gewinnt – wer schludert, verliert ein Jahrzehnt Mietvertrag.«

Daniel Sommerfeld, Partner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Abmahnung: meist die Pflicht vor der Kündigung

Beruht der wichtige Grund auf einer Pflichtverletzung der anderen Vertragspartei, ist die außerordentliche Kündigung in der Regel erst nach erfolgloser Abmahnung oder nach fruchtlosem Ablauf einer Abhilfefrist zulässig. Das ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Kündigungen scheitern.

Worauf es bei der Abmahnung ankommt:

Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist. Beim Zahlungsverzug ist eine Abmahnung nicht erforderlich.

Form, Frist und Begründung – die häufigsten Fehlerquellen

Auch ein inhaltlich berechtigter Kündigungsgrund läuft ins Leere, wenn die Kündigung formal angreifbar ist:

Was können Sie tun, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben?

Eine außerordentliche Kündigung ist keine vollendete Tatsache. Als Empfänger haben Sie mehrere Ansatzpunkte:

Außerordentliche und ordentliche Kündigung – wo liegt der Unterschied?

Gewerbemietverträge werden meist befristet geschlossen. Das hat eine wichtige Folge: Eine ordentliche Kündigung ist während der festen Vertragslaufzeit in der Regel ausgeschlossen, sofern der Vertrag kein Sonderkündigungsrecht vorsieht. Wer sich vorzeitig lösen will, ist deshalb auf die außerordentliche Kündigung angewiesen – oder auf eine einvernehmliche Aufhebung. Zur laufenden Vertragsanpassung siehe Anpassung der Miete.

Bei unbefristeten Gewerbemietverträgen gelten dagegen die gesetzlichen Fristen: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig. Maßgeblich ist dann immer der konkrete Vertrag.

Ein häufig übersehener Sonderfall: Ist bei einem befristeten Vertrag die gesetzliche Schriftform nicht gewahrt, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen – und wird damit ordentlich kündbar. Das ist einer der schärfsten Hebel im gewerblichen Mietrecht.

Häufige Fragen zur außerordentlichen Kündigung im Gewerbemietrecht

Ab wann darf der Vermieter wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigen?

Wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist oder wenn der Rückstand insgesamt zwei Monatsmieten erreicht. Eine Abmahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Kann ich als Gewerbemieter die fristlose Kündigung noch abwenden, wenn ich zahle?

Häufig ja. Wird der Vermieter vollständig befriedigt, kann die Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden. Die für Wohnraum geltende Schonfristzahlung ist im Gewerbemietrecht allerdings nicht anwendbar – hier gelten andere Maßstäbe. Lassen Sie das unbedingt kurzfristig prüfen.

Muss ich vor der außerordentlichen Kündigung immer abmahnen?

Bei Pflichtverletzungen in der Regel ja. Entbehrlich ist die Abmahnung insbesondere beim Zahlungsverzug, bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit oder wenn die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist.

Wie schnell muss ich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes kündigen?

Innerhalb angemessener Zeit. Eine starre Frist gibt es im Mietrecht nicht – wer aber wochen- oder monatelang zuwartet, riskiert den Einwand, die Fortsetzung sei ihm doch zumutbar gewesen.

Was passiert nach einer wirksamen außerordentlichen Kündigung?

Das Mietverhältnis endet sofort. Der Mieter muss die Räume geräumt zurückgeben. Gibt er sie nicht heraus, kann der Vermieter auf Räumung klagen; zugleich kommen Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz – etwa den Mietausfall bis zur Weitervermietung – in Betracht.

Kann ein Gewerbemietvertrag außerordentliche Kündigungsrechte ausschließen?

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund lässt sich nicht wirksam abbedingen. Vertragliche Regelungen können die Voraussetzungen aber konkretisieren – und formularmäßige Klauseln unterliegen der AGB-Kontrolle. Wir prüfen Ihren Gewerbemietvertrag gerne im Detail.

Wir prüfen Ihre Kündigung – auf beiden Seiten des Vertrags

Ob Sie als Unternehmer Ihren Standort sichern wollen oder als Vermieter ein gestörtes Mietverhältnis beenden müssen: Bei der außerordentlichen Kündigung im gewerblichen Mietrecht entscheiden Details über Erfolg oder Misserfolg. Unser Team aus Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Sie mit unternehmerischem Blick und begleitet Sie von der Abmahnung bis zur Räumungsklage.

Wir bieten Ihnen:

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